Mit der neuen Förderinitiative „BioKreativ“ ermöglicht das BMBF jungen Forschenden aus den Natur-, IT- und Ingenieurwissenschaften den Aufbau einer Nachwuchsgruppe für die Bioökonomie-Forschung. Bis zum 15. April bewerben.
Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die Bundesregierung die Leitlinien und Ziele ihrer Bioökonomiepolitik definiert und zugleich Maßnahmen für den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer stärker auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft festgelegt. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich dabei besonders an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
Die erfolgreiche Transformation von ressourceneffizienten und kreislauffähigen Prozessen aus der Forschung in die Anwendung ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften. Ziel der Förderinitiative BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie ist es, wissenschaftlichen Nachwuchs aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie für diesen Transformationsprozess vorzubereiten und für attraktive Karriereperspektiven in Wissenschaft und Wirtschaft zu qualifizieren.
Innovative und risikoreiche Forschungsansätz gesucht
Im Rahmen der Förderinitiative werden innovative Anwendungen für die Bioökonomie gesucht, bei denen der Nachhaltigkeitsgedanke von Anfang an konsequent mitgedacht wird. Mutiger Forschergeist und neuartiges, offenes und kreatives Denken sollen gefördert und für neue, innovative und risikoreiche Forschungsansätze im Sinne einer nachhaltigen Bioökonomie genutzt werden. Der synergetische Austausch zwischen kreativem Nachwuchs und etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll helfen, die zu erwartenden Herausforderungen zu meistern.
Nachhaltigkeitsgedanke von Beginn an mitdenken
Die im Projekt verfolgten Lösungsansätze müssen sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) orientieren und diese aufgreifen, damit die Bioökonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele leistet. Besonders relevant sind die SDGs 2,6,7,9, 12, 13, 14, 15. Die Projekte sollen dabei neue, wegweisende Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software katalysieren, wobei sie themen- oder technologieoffen sein können. Darüber hinaus sollen die Themen aus der anwendungsorientierten Grundlagenforschung jeweils einen Bezug zur industriellen Umsetzung haben und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen einer nachhaltigen Bioökonomie liefern.
Gefördert werden beispielsweise:
- Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform
- Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie
- Effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung
- Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte
- Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes
- Entwicklung von Kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) als Einzelvorhaben oder in Ausnahmefällen als Verbundvorhaben sowie Nachwuchsforschergruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von fünf Jahren. Im fünften Jahr werden die Projektergebnisse hinsichtlich ihres Transfers in die Anwendung und ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit evaluiert mit Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Sitz in Deutschland.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. Die Einreichungsfristen sind der 15. April 2024, der 15. April 2025 und der 15. April 2026. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Jülich beauftragt. Ansprechpartnerin ist Eva Graf (ptj-biokreativ@fz-juelich.de).