Plastikmüll
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Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen

Laut Bundesumweltministerin Schulze soll Mehrweg der neue Standard bei to-go-Verpackungen werden

Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht vor, dass Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen zu erhalten sind. Dabei gilt: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich kleine Verkaufsstellen wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sie müssen ihren Kundinnen und Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. 

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die meisten Vorschriften werden bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um überflüssiges Einwegplastik zu vermeiden, Mehrweg-Angebote zu stärken und das Recycling auszuweiten. Diese sind nur dann erfolgreich, wenn jede und jeder Einzelne mithilft – auch in Pandemie-Zeiten. Eine bundesweite Kampagne soll die Aktivitäten bündeln. Nähere Informationen erhält man auf der Kampagnenwebseite https://www.bmu.de/wenigeristmehr/